Allgemeine Geschäftsbedingungen der WinTogether GmbH

Vertragsgegenstand Der Vertragspartner nutzt die Software und Dienstleistungen der WinTogether GmbH, um neue Partnerschaften einzugehen. Mit der Erstellung eines Kontos erklärt sich der Vertragspartner mit den folgenden Bedingungen einverstanden. Registrierung Der Vertragspartner gibt alle erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäss an. Nach Prüfung der Daten entscheidet die WinTogether GmbH über die Kontoerstellung. Ein Vertrag kommt erst mit der Bestätigung des Kontozugangs zustande. WinTogether GmbH kann Anfragen ohne Begründung ablehnen. Sobald das Konto frei geschaltet ist, steht dem Vertragspartner der vertragliche Funktionsumfang von WinTogether GmbH zur Verfügung. Die Nutzung beschränkt sich jedoch auf Aktivitäten mit dem Zweck, Partnerschaften abzuschliessen. Hierfür müssen vom Vertragspartner alle für die Partnerschaft benötigten Informationen und für die Auszahlung des Kickbacks relevanten Daten transparent und lückenlos auf der Plattform von WinTogether GmbH zugänglich gemacht werden. Nutzungsrechte der Plattform Mit der Akzeptanz der WinTogether GmbH AGB erhält der Vertragspartner für die Zwecke dieses Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht ausschliessliches Nutzungsrecht an der Plattform-Lösung von WinTogether GmbH. Dieses Nutzungsrecht ist limitiert auf den Verwendungszweck gemäss vorliegender Nutzungsbestimmungen. Sämtliche Urheberrechte verbleiben bei WinTogether GmbH. Dem Vertragspartner ist es nicht gestattet, die Lösung WinTogether GmbH an dritte Parteien weiter zu lizenzieren oder sein eigenes Konto für dritte Parteien zugänglich zu machen oder zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Sollten Partnerschaften mit Angeboten aufgeschaltet werden, welche den AGBs von WinTogether GmbH oder dem Verwendungszweck widersprechen, kann WinTogether GmbH den Zugriff und die weitere Verwendung jederzeit so lange sperren, bis der Vertragspartner die Konformität mit den Vertragsbestimmungen hergestellt hat. Sofern dies dem Vertragspartner nicht innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen gelingt, ist WinTogether GmbH berechtigt, die entsprechenden Partnerschaften von der Plattform zu entfernen und die Teilnehmenden zu informieren. Rechte und Pflichten des Vertragspartners Der Vertragspartner ist verantwortlich für die Richtigkeit und Rechtmässigkeit seiner Daten. Die Prüfung der Rechtskonformität obliegt allein dem Vertragspartner. Extremistische oder problematische Inhalte sind unzulässig. Der Vertragspartner hält WinTogether GmbH auf erste Aufforderung vollständig von allen Ansprüchen Dritter frei und übernimmt allfällig entstehende Rechtskosten von WinTogether GmbH Informationspflicht Veränderungen, die die Partnerschaften betreffen, sind WinTogether GmbH umgehend mitzuteilen. Nutzungsrechte Daten und Bildmaterial Der Vertragspartner räumt WinTogether GmbH das Recht ein, sämtliche Daten und Informationen, welche er für die Bewerbung seiner Partnerschaften zur Verfügung stellt, über die Plattformen und Kommunikationskanäle von WinTogether GmbH unentgeltlich zu nutzen. Logopräsenz WinTogether GmbH Der Vertragspartner verpflichtet sich, in der Bewerbung und Abwicklung der Partnerschafts-Aktivitäten über sämtliche Werbe- und Kommunikationskanäle das Logo und den Hinweis auf WinTogether GmbH als Projektpartner zu platzieren. Beendigung von Partnerschaften Der Vertragspartner hat die Pflicht, WinTogether GmbH unverzüglich über eine bevorstehende oder bereits konkrete Beendigung zu informieren. WinTogether GmbH ist berechtigt, dem Vertragspartner die durch die Aufschaltung und Beendigung der Partnerschaft entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Vertragsverhältnis WinTogether GmbH ist nicht Vertragspartner gegenüber den Vereinsmitgliedern einer Partnerschaft, sondern agiert ausschliesslich als Serviceanbieter für die Abwicklung und das Inkasso gegen Rechnungsstellung an den Vertragspartner. Alle Rechte und Pflichten gegenüber allen Vereinsmitgliedern einer Partnerschaft sind durch den Vertragspartner wahrzunehmen respektive zu erfüllen. WinTogether GmbH kann im Falle von Streitigkeiten auf keinen Fall zur Verantwortung oder Haftung gezogen werden. Der Vertragspartner hält WinTogether GmbH auf erste Aufforderung vollständig von allen Ansprüchen Dritter frei und übernimmt allfällig entstehende Rechtskosten von WinTogether GmbH. Gebühren und Abrechnung Für die Leistungen, welche WinTogether GmbH gegenüber dem Vertragspartner und den Vereinsmitgliedern erbringt, stehen WinTogether GmbH Gebühren und Entschädigungen zu. Diese dürfen von WinTogether GmbH monatlich dem Vertragspartner in Rechnung gestellt werden. Mehrwertsteuer und Abgaben Die Abrechnung durch WinTogether GmbH erfolgt gemäss aktuell gültiger, schweizerischer Mehrwertsteuerregelung. Sämtliche Preisangaben von WinTogether GmbH verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer. Der Vertragspartner ist selbst zuständig für die korrekte Abrechnung aller Einnahmen mit Ämtern und Behörden. Abrechnung Die Abrechnung zwischen WinTogether GmbH und dem Vertragspartner erfolgt nach individueller Absprache, im Normalfall aber einmal monatlich. WinTogether GmbH liefert hierfür eine Übersicht der gesamten Vermittlungen und überweist den Saldo auf das vom Vertragspartner angegebene Bank- oder Postkonto. Sofern der Vertragspartner mit der Abrechnung nicht einverstanden ist, hat er dies WinTogether GmbH innerhalb von zwei Arbeitswochen schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abrechnung für beide Vertragsparteien als akzeptiert und verbindlich. Debitorenverluste Das Risiko von nicht bezahlten Kickback-Zahlungen liegt grundsätzlich beim Vertragspartner. WinTogether GmbH kann nicht für Verluste aus nicht bezahlten Kickback-Zahlungen des Unternehmens behaftet werden. Mit der Abrechnung übergibt WinTogether GmbH die Verantwortung für nicht bezahlte Kickback-Zahlungen an den Vertragspartner. Es obliegt dem Verein, ob er die ausstehenden Zahlungen einfordern will. Systemzugriff und Zugangsdaten Der Zugriff auf WinTogether GmbH erfolgt über mobile oder fixe Devices, über einen Standard-Browser und eine Internetverbindung. Für die Bereitstellung der technischen notwendigen Infrastrukturen (PC, Laptop, Tablet, Mobile Phone, aktuelle Betriebssysteme, leistungsfähige Internetverbindung, marktübliche Druckertypen etc.) sowie die umfassenden Sicherheitseinstellungen (Firewall, Virenschutz etc.) ist der Vertragspartner selbst zuständig. Auf Anfrage gibt WinTogether GmbH jederzeit Auskunft über die aktuellen Software-Versionen, welche durch WinTogether GmbH unterstützt werden. Die strikte Geheimhaltung und sichere Aufbewahrung der Zugangsdaten für WinTogether GmbH liegt in der alleinigen Verantwortung des Vertragspartners. Bei Verdacht auf oder Kenntnisnahme von Missbrauch der Zugangsdaten ist der Vertragspartner verpflichtet, WinTogether GmbH sofort zu informieren. WinTogether GmbH kann demzufolge das Konto des Vertragspartners unverzüglich sperren, so lange, bis der weitere Missbrauch aufgrund der getroffenen Massnahmen mit Sicherheit verhindert werden kann. Der Vertragspartner haftet gegenüber WinTogether GmbH für durch ihn verschuldeten Missbrauch oder ungenügende Sorgfaltspflicht im vollen Umfang. Geheimhaltung Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich zur strikten Geheimhaltung aller vertraulichen (nicht-öffentlichen) Informationen und Kenntnisse, welche durch die Zusammenarbeit erlangt werden. Dies gilt auch für Mitarbeiter und Partner sowie für zur Vertragserfüllung beigezogener dritter Parteien. Gestaltung der Partnerschaften Für die Konzeption der Partnerschaften ist der Vertragspartner zuständig. Die Ausgestaltung der Partnerschaften ist auf die funktionalen Möglichkeiten der WinTogether GmbH abzustimmen. WinTogether GmbH unterstützt hierbei in beratender Funktion. Die Spezialangebote und Kickback-Zahlungen können in Schweizer Franken pro Einheit oder pauschal angegeben werden. Die Gebührenstruktur der Partnerschaften inklusive der Gebühren, die WinTogether GmbH erhebt. dürfen gegenüber Dritten nicht ausgewiesen werden. WinTogether GmbH ist berechtigt, für spezielle Services zusätzliche Gebühren vom Vertragspartner einzufordern. Diese Gebühren müssen dem Vertragspartner vor Beginn der jeweiligen Partnerschaft schriftlich mitgeteilt werden. Kundendaten Sämtliche über das WinTogether GmbH erfassten Nutzerdaten werden gemäss den aktuellen schweizerischen Datenschutzgesetzen behandelt. Sowohl der Vertragspartner als auch WinTogether GmbH verpflichten sich, die persönlichen Daten nicht für andere als den ursprünglichen Erfassungszweck dienende Zwecke zu nutzen. WinTogether GmbH ist berechtigt, den Teilnehmern der Partnerschaften ein Angebot für Informationen in Form von Newslettern oder anderen, elektronischen oder gedruckten Medien zu unterbreiten und diese Daten für den vorhergesehenen Zweck und durch die Vertragspartner zu nutzen. Der Vertragspartner sorgt eigenverantwortlich für die strikte Einhaltung der Datenschutzgesetze und haftet gegenüber WinTogether GmbH für jeden durch ihn verursachten Verstoss gegen das Datenschutzgesetz (z.B. Verletzung der Sorgfaltspflicht, die Nichteinhaltung der Datenschutzgesetze oder die unrechtmässige Nutzung von Zugriffs- oder Personendaten). Hosting und Wartung von WinTogether GmbH WinTogether GmbH sorgt für einen reibungslosen und möglichst unterbruchsfreien Betrieb der WinTogether GmbH. Für Wartungsarbeiten und regelmässige Updates ist WinTogether GmbH berechtigt, den Betrieb vorübergehend einzustellen. Solche Wartungsfenster werden vorgängig angekündigt und wenn immer möglich auf Rand- oder Nachtzeiten gelegt. Kurzfristige, betriebsnotwendige Eingriffe werden nur in Ausnahmefällen während der normalen Betriebszeiten gemacht. Während dieser Eingriffe steht die Plattform nicht zur Verfügung. Zudem kann auch der volle Funktionsumfang von WinTogether GmbH nicht jederzeit garantiert werden. Für den Vertragspartner entstehen dadurch keine Ansprüche auf Entschädigung oder Minderung der vereinbarten Konditionen. Haftung WinTogether GmbH haftet grundsätzlich nicht für Schäden, welche dem Vertragspartner im Zusammenhang mit der Nutzung der Software und Services von WinTogether GmbH entstanden sind. WinTogether GmbH schliesst, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung als Folge von Betriebsunterbrüchen, Softwarefehlern oder anderer Mängel aus. Vertragsdauer und Kündigung Der Vertrag zwischen dem Vertragspartner und WinTogether GmbH tritt mit der Eröffnung eines WinTogether GmbH Kontos für den Vertragspartner in Kraft. Der Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf das Ende der Vertragslaufzeit durch beide Parteien schriftlich gekündigt werden. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Der Vertrag kann ausserhalb der vereinbarten Kündigungsfrist durch eine der Vertragsparteien gekündigt werden, wenn bei der anderen Partei ein oder mehrere wichtige Gründe eintreten, welche die Erfüllung und Fortsetzung des laufenden Vertrages unzumutbar machen. Als wichtige Gründe gelten: Die offensichtliche Zahlungsunfähigkeit einer Partei; die Eröffnung des Konkurses oder eines Nachlassverfahren über eine Partei; die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, sofern diese nach vorangegangener schriftlicher Abmahnung und angemessener Frist nicht behoben wurde; Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund wird die Zusammenarbeit per Kündigungsdatum beendet und allfällig laufende Partnerschaften gestoppt. WinTogether GmbH rechnet per Datum der Kündigung fällige Guthaben nach Abzug aller WinTogether GmbH zustehenden Gebühren und Aufwandsentschädigungen mit dem Vertragspartner ab. WinTogether GmbH ist ab Kündigungsdatum nicht mehr verpflichtet, ausstehende Kickback-Zahlungen bei Vertragspartnern einzufordern. Der Vertragspartner hat ab Kündigungsdatum kein Anrecht auf Herausgabe von Daten. Rechtsnachfolge Diese Vereinbarung gilt für die Parteien und deren Rechtsnachfolger verbindlich. Änderungen / Anpassungen der Nutzungsbestimmungen Die vorliegenden Nutzungsbestimmungen können durch WinTogether GmbH jederzeit angepasst oder ergänzt werden. Die Ergänzungen/Änderungen gelten als akzeptiert und gültig, sofern der Vertragspartner nicht innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme die Änderungen schriftlich ablehnt. Im Falle einer Ablehnung wird zwischen den beiden Vertragsparteien eine einvernehmliche Lösung gesucht. Solange, als diese nicht gefunden wurde, gelten die bis zur strittigen Änderung gültigen Nutzungsbestimmungen. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Für alle aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten sind die Gerichte des Kantons Bern zuständig. Moosseedorf, 01.04.2025